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Zusammengefasst, um selbstständig in unserem Verein schießen zu dürfen und um alle Serviceleistungen des Vereins 24h / 365d nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft im Verein nötig. Wir bieten derzeit keine „Tagesgäste“-Nutzung an!
Schlussendlich ist eigene Ausrüstung nötig, um unabhängig üben zu können. Wir helfen gerne dafür das passende auszuwählen und beraten in allen Fragen von Materialkunde bis Ausrüstungs-Tuning. Leihausrüstung steht nur Mitgliedern kostenlos und das nur im Indoor-Vereinstraining vor Ort und nur in den ersten 6 Monaten der Mitgliedschaft zur Verfügung.
Neuzugänge
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Mitgliedschaft ist die erfolgreiche Ablegung des „Safety First“ Online-Test und die Kenntnisse der Basis-Einheit Bogenschießen/Armbrustschießen/Blasrohrschießen. Es müssen die Inhalte der „Safety First Schulung“ und weiterführend dazu die Inhalte der „rot weiß roter Pfeil“ -Prüfung bzw., die der ehemaligen Platzreifeprüfung im Level des „schwarzer Pfeil“ oder höher nachgewiesen werden bzw. der Nachweis erbracht werden, dass dafür notwendige Kenntnisse und Fertigkeiten beherrscht werden. Alternativ gelten die World Archery Beginner Awards ab dem „black arrow“ als gleichwertiges Einstiegskriterium in den Verein. Sollten keine derartigen Nachweise vorliegen, werden wir die Möglichkeit einräumen, den Kenntnis- und Könnensstand mit Antragstellung auf Mitgliedschaft zu prüfen und danach über die weitere Vorgehensweise entscheiden.
Aktiver Mitgliederstatus
Alle Vereinsmitglieder müssen innerhalb der ersten 6 Monate die Rot-Weiß-Roter Pfeil Prüfung erfolgreich absolviert und ihren Mitgliedsbeitrag jeweils zeitgerecht beglichen haben.
Mitgliedsbeitrag
Für Neuzugänge in den Verein gilt eine Einschreibegebühr von € 60.-, welche die Kosten für eine Zutrittskarte und die Mitglieder-Verwaltung in den Trainingsstätten abdeckt. Die Nutzungsrechte gehen bei Übernahme der Karte an das Mitglied über. Die Karte selbst bleibt jedoch Eigentum des Vereins und muss im gegebenen Fall eines Vereinsaustritts zurück gegeben werden.
Des Weiteren wird für ein ordentliches Mitglied eine Benützungsgebühr inklusive Scheibengeld, im Jänner als Jahresbeitrag von 12 x €30 = € 360.- vorgeschrieben.
Die Benutzungsgebühr beinhaltet das ganzjährige Benutzen der Indoor- und Outdoor-Trainingsstätten 24h / 365d und die Vereinseigenen Tools, Services und Ausrüstungskomponenten aller Bogendisziplinen in den Vereinstrainings.
Für alle Neuzugänge, welche eine kürzere Nutzungsdauer als 12 Monate des laufenden Kalenderjahres nutzen wollen, beträgt der Rest-Jahresbeitrag jedoch im ersten Jahr, bis zum Kalenderjahresende entsprechend der verbleibenden Monate ein Betrag von je € 30.- pro Monat, sofern dieser den jeweiligen Jahres-Mitgliedsbeitrag nicht übersteigt. Eine Mitgliedschaft für einzelne oder ausgewählte Monate ( z.B. nur in den Herbst und Wintermonaten), ausgenommen der Sommeraktion, ist dabei nicht vorgesehen.
Sonderregelungen für Neuzugänge
Aufgrund der derzeitigen generellen Finanzsituation bieten wir, in Sonderfällen, eine gesplittete Finanzierung an. Es wird vorab nur für das erste/zweite Halbjahr die Benützungsgebühr eingehoben. Die Mitgliedschaft kann dann bis spätestens Ende Juni /Ende Dezember auf die nächste Jahreshälfte verlängert werden.
Sommeraktion
Als Sommeraktion bieten wir nun auch ein einzigartiges Einsteiger-Angebot an. Es wäre nun auch als Neuzugang möglich nur über den Sommer (die drei Monate: Juli, August und September) die Vereinsmitgliedschaft in Anspruch zu nehmen, als Testzeitraum sozusagen. Dies bitte bei der Einschreibung unbedingt anführen! Der Sommer-Mitgliedsbeitrag wäre daher nur €90.- Der Betrag der Einschreibegebühr (€60.-) ist davon unberührt und ist zusätzlich zu begleichen. Eine Verlängerung der Mitgliedschaft bis zum jeweiligen Jahresende ist natürlich auch im Anschluss an die Sommeraktion möglich.
Weihnachtsaktion
Wer als Neueinsteiger schon im Dezember den Mitgliedsbeitrag des folgenden Jahres einbezahlt und unserer Gemeinschaft beitritt, bekommt den Dezember des laufenden Jahres kostenlos als Bonus dazu.
Spinde
Die ganzjährige Nutzung von Spinden zur Aufbewahrung individueller Ausrüstung ist für eine Spind-Jahresgebühr von €96.- möglich.
Hinweis
Ordentliches Vereinsmittglied ist man unter der Bedingung, dass man einen vollständigen Jahresbeitrag des aktuellen Kalenderjahres bezahlt hat, volljährig ist und seit mindestens 12 Monaten im Verein Mitglied ist, andernfalls ist man außerordentliches Mitglied, ohne Stimmrecht bei Generalversammlungen.
Für einen Vereinsbeitritt muss das Mitgliederaufnahmeformular (nur 1.Seite) vollständig ausgefüllt, unterschrieben, mit Foto und im Original an den Vorstand des Vereins gelangen.
Des Weiteren ist ein digitales Portrait-Foto und das Zertifikat der Safety-First Online-Prüfung dem Verein zu übermitteln. Die weiteren Bedingungen für den Vereinsbeitritt als ordentliches oder außerordentliches Vereinsmitglied sind neben dem begleichen der Einschreibegebühr und des Vereinsmitgliedsbeitrags durch Überweisung auf das Vereinskonto, die Akzeptierung der Vereinsstatuten, der Haftungsausschluss-Erklärung, der Hausordnung und der Sicherheitsrichtlinien der Schießstätte, so wie der Besitz einer gültigen Zutrittskarte. Des Weiteren muss der Vereinsvorstand dem Beitrittsgesuch stattgeben und du bist Vereinsmitglied.[nextpage title=“Weiterführung der Mitgliedschaft“]
Eine Weiterführung im Folgejahr (über den kalendarischen Jahreswechsel hinaus) ist nur auf “Einladung zur Weiterführung der Mitgliedschaft” durch den Vorstand des Vereins möglich. In der Regel sind alle Vereinsmitglieder weiter Willkommen ihre Mitgliedschaft fortzuführen. Der Aufruf zur Mitgliedschaftsverlängerung erfolgt anfang Jänner schriftlich per Email an die Mitglieder und ermöglicht damit die Einzahlung des aktuellen Jahres-Mitgliedsbeitrags. Dieser hat bis 15. Jänner auf dem Vereinskonto einzulangen.
Erfolgt die schriftliche Einladung zur Weiterführung der Mitgliedschaft nicht bis 15. Jänner ist die Fortführung der Mitgliedschaft möglicherweise von Vereinsseite nicht gewünscht und bewirkt mit Ende Jänner die automatische Beendigung der Mitgliedschaft. (Bitte sicherheitshalber nachfragen, sollte keine Weiterführungs-Einladung bis dahin eingelangt sein.) Eine diesbezügliche E-Mail mit der Information zur Beendigung der Mitgliedschaft, mit Aufforderung zur Zutrittskarten- Rückgabe und Spind-Räumungsaufforderung bis Ende Jänner erfolgt stattdessen. Die Spind-Schlüssel- und Zutrittskarten- Rückgabe erfolgt durch Einwurf in den Vereinseigenen Postkasten. Etwaig noch verbleibende Dinge in einem gemieteten Spind können noch bis zur Wirksamkeit der Zutritts-Kartensperre mit Ende Jänner abgeholt werden. Ein Betreten der Bogensportanlagen ist allerdings nur für eine Spind-Räumung erlaubt. Alle weiteren Nutzungen aller Vereinseinrichtungen, zum Zwecke des Bogenschießens, sind aber untersagt. Ist ein Zuwiderhandeln dieser Regelung ersichtlich, erfolgt eine sofortige Zutrittskarten-Sperre mit und Spind-Räumung auch ohne Anwesenheit des Spindinhabers. Der geräumte Inhalt wird nötigenfalls zur Abholung außerhalb des Vereinslokals sichtbar deponiert und die Verantwortung über dessen Verbleib liegt mit diesem bekannt gemachten Zeitpunkt nur mehr beim Eigentümer selbst. Mit 15. Februar gilt spätestens jeglicher weiterhin verbliebene Spind-Inhalt als Eigentumswechselbekundung (Schenkung) an den Verein, welcher diesen Inhalt nötigenfalls entsorgt oder für Vereinsinterne Nutzung freigibt. Ein Rückforderungsrecht des ehemaligen Besitzers besteht hierbei keines mehr!
Mitglieder die bis Ende Jänner des laufenden Jahres ihre Mitgliedschaft noch nicht verlängert haben sollten, in dem ihr Mitgliedsbeitrag am Vereinskonto eingelangt ist (oder schriftlich ihre Mitgliedschaft als beendet bekannt gegeben haben), werden per Email einmalig aufgefordert bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ihren Mitgliedsbeitrag zu begleichen (Nachfrist). Dazu werden rechtzeitig (Ende Jänner) schriftliche Erinnerungen zur Beitragseinzahlung per Email ausgesendet. Langt darauf hin keine Einzahlung bis 15. Februar auf das Vereinskonto oder Austrittserklärung ein, wird dies als eindeutige Austrittsbekundung gedeutet, welche einen Vereins-Austritt zu diesem Datum mit allen seinen Konsequenzen bewirkt. Die nötige Spind-Schlüssel- und Zutrittskarten- Rückgabe erfolgt durch Einwurf in den Vereinseigenen Postkasten. Etwaig noch verbleibende Dinge in einem gemieteten Spind können noch bis zur Wirksamkeit der Zutritts-Kartensperre mit Ende Februar abgeholt werden. Ein Betreten der Bogensportanlagen ist allerdings nur für eine Spind-Räumung erlaubt. Alle weiteren Nutzungen der Vereinseinrichtungen zum Zwecke des Bogenschießens sind aber untersagt. Ist ein Zuwiderhandeln dieser Regelung ersichtlich, erfolgt eine sofortige Zutrittskarten-Sperre mit und sofortiger Spind-Räumung. Der geräumte Inhalt wird zur Abholung außerhalb des Vereinslokals sichtbar deponiert und die Verantwortung über dessen Verbleib liegt mit diesem bekannt gegebenen Zeitpunkt nur mehr beim Eigentümer selbst. Mit 1. März gilt spätestens jeglicher weiterhin verbliebene Spind-Inhalt als Eigentumswechselbekundung (Schenkung) an den Verein, welcher diesen Inhalt nötigenfalls entsorgt oder für Vereinsinterne Nutzung freigibt. Ein Rückforderungsrecht des ehemaligen Besitzers besteht hierbei keines mehr!
[nextpage title=“Überweisungen auf das Vereinskonto“]
Mitgliedsbeiträge und jegliche Gebühren können nur auf das Vereinskonto eingezahlt werden.
Bitte unbedingt im Überweisungs-Vermerk eine Aufschlüsselung der Beträge anführen!
Bspw.: „Einschreibegebühr & Mitgliedsbeitrag 01-12/2024“ oder „Spind-Gebühr 01-12/ 2024“
Spind-Gebühren sind getrennt von anderen Gebühren einzuzahlen!
Schützenlizenz-Gebühren sind getrennt von anderen Gebühren einzuzahlen!
Die Einschreibegebühr kann gemeinsam mit dem Mitgliedsbeitrag erfolgen.
Die Bankverbindung des Vereins
Bank Austria UniCredit Group Firmen-Giro-Kontonummer: 51516012533
BLZ: 12000
IBAN: AT92 1200 0515 1601 2533
BIC: BKAUATWW