Weiterführung der Mitgliedschaft
Eine Weiterführung im Folgejahr (über den kalendarischen Jahreswechsel hinaus) ist nur auf “Einladung zur Weiterführung der Mitgliedschaft” durch den Vorstand des Vereins möglich. Diese erfolgt bis spätestens 15. Jänner schriftlich per Email an die Mitglieder und ermöglicht damit die Einzahlung des aktuellen Jahres-Mitgliedsbeitrags. Dieser hat bis 31. Jänner auf dem Vereinskonto einzulangen.
Erfolgt die schriftliche Einladung zur Weiterführung der Mitgliedschaft nicht bis 15. Jänner ist die Fortführung der Mitgliedschaft von Vereinsseite nicht gewünscht und bewirkt mit Ende Jänner die automatische Beendigung der Mitgliedschaft. Eine diesbezügliche Email mit der Information zur Beendigung der Mitgliedschaft, mit Aufforderung zur Zutrittskarten- Rückgabe und Spind-Räumungsaufforderung bis Ende Jänner erfolgt stattdessen. Die Spind-Schlüssel- und Zutrittskarten- Rückgabe erfolgt durch Einwurf in den Vereinseigenen Postkasten. Etwaig noch verbleibende Dinge in einem gemieteten Spind können noch bis zur Wirksamkeit der Zutritts-Kartensperre mit Ende Jänner abgeholt werden. Ein Betreten der Bogensportanlagen ist allerdings nur für eine Spind-Räumung erlaubt. Alle weiteren Nutzungen aller Vereinseinrichtungen, zum Zwecke des Bogenschießens, sind aber untersagt. Ist ein Zuwiderhandeln dieser Regelung ersichtlich, erfolgt eine sofortige Zutrittskarten-Sperre mit und Spind-Räumung auch ohne Anwesenheit des Spindinhabers. Der geräumte Inhalt wird nötigenfalls zur Abholung außerhalb des Vereinslokals sichtbar deponiert und die Verantwortung über dessen Verbleib liegt mit diesem bekannt gemachten Zeitpunkt nur mehr beim Eigentümer selbst. Mit 15. Februar gilt spätestens jeglicher weiterhin verbliebene Spind-Inhalt als Eigentumswechselbekundung (Schenkung) an den Verein, welcher diesen Inhalt nötigenfalls entsorgt oder für Vereinsinterne Nutzung freigibt. Ein Rückforderungsrecht des ehemaligen Besitzers besteht hierbei keines mehr!
Mitglieder die bis Ende Jänner des laufenden Jahres ihre Mitgliedschaft noch nicht verlängert haben sollten, in dem ihr Mitgliedsbeitrag am Vereinskonto eingelangt ist (oder schriftlich ihre Mitgliedschaft als beendet bekannt gegeben haben), werden per Email einmalig aufgefordert bis zum 15. Februar des laufenden Jahres ihren Mitgliedsbeitrag zu begleichen (Nachfrist). Dazu werden rechtzeitig (Ende Jänner) schriftliche Erinnerungen zur Beitragseinzahlung per Email ausgesendet. Langt darauf hin keine Einzahlung bis 15. Februar auf das Vereinskonto oder Austrittserklärung ein, wird dies als eindeutige Austrittsbekundung gedeutet, welche einen Vereins-Austritt zu diesem Datum mit allen seinen Konsequenzen bewirkt. Die nötige Spind-Schlüssel- und Zutrittskarten- Rückgabe erfolgt durch Einwurf in den Vereinseigenen Postkasten. Etwaig noch verbleibende Dinge in einem gemieteten Spind können noch bis zur Wirksamkeit der Zutritts-Kartensperre mit Ende Februar abgeholt werden. Ein Betreten der Bogensportanlagen ist allerdings nur für eine Spind-Räumung erlaubt. Alle weiteren Nutzungen der Vereinseinrichtungen zum Zwecke des Bogenschießens sind aber untersagt. Ist ein Zuwiderhandeln dieser Regelung ersichtlich, erfolgt eine sofortige Zutrittskarten-Sperre mit und sofortiger Spind-Räumung. Der geräumte Inhalt wird zur Abholung außerhalb des Vereinslokals sichtbar deponiert und die Verantwortung über dessen Verbleib liegt mit diesem bekannt gegebenen Zeitpunkt nur mehr beim Eigentümer selbst. Mit 1. März gilt spätestens jeglicher weiterhin verbliebene Spind-Inhalt als Eigentumswechselbekundung (Schenkung) an den Verein, welcher diesen Inhalt nötigenfalls entsorgt oder für Vereinsinterne Nutzung freigibt. Ein Rückforderungsrecht des ehemaligen Besitzers besteht hierbei keines mehr!